Einen Anwalt für das Steuerstrafrecht berät Sie rund um das Steuerstrafverfahren

Anwalt Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein teilweise für Laien undurchdringliches Rechtsgebiet und unterliegt zudem ständigen Ausnahmen und Veränderungen. In allen Fragen der Steuererleichterungen, der Steuerhinterziehung und des Strafrechts sollten Sie sich von einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt für Steuerstrafrecht beraten lassen.


Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten
Wenn Sie benachrichtigt werden, dass man gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet hat, müssen Sie sich am besten sofort an einen qualifizierten Anwalt wenden. Da das Steuerrecht auch für Sie als Unternehmer oder Privatperson ein komplexes Rechtsgebiet ist, das in der Regel nur derjenige beherrschen kann, der es intensiv praktiziert, ist ein Berater nicht ohne steuerrechtliche Qualifikation. Strafverteidiger können Steueranwälte in dieser Hinsicht auch nicht ohne weiteres ersetzen.

In vielen Fällen kann die Befähigung zum Fachanwalt für Strafrecht entfallen, wenn die Grundlage des Strafverfahrens das reine Steuerrecht ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Unternehmen nicht vorsätzlich gegen Steuergesetze verstößt und aufgrund einer allgemeinen Betriebsprüfung dann ein Strafverfahren eingeleitet wird. Auch wenn ausländische Kapitalerträge nicht steuerpflichtig sind und man gegen Sie ein Strafverfahren einleitet, wird Sie ein Anwalt für Steuerstrafrecht in der Regel gut vertreten. Aus strafrechtlicher Sicht reicht in der Regel das professionelle Handwerkszeug, das alle Steueranwälte in der Ausbildung erlernt haben.

Im Falle eines Steuerstrafverfahrens sollten Sie sich an einen Steuerfachmann wenden. Möglicherweise benötigen Sie einen Anwalt für Steuerstrafrecht. Kommt es bei einer Betriebsprüfung zu einer strafrechtlichen Handlung, die jedoch unbeabsichtigt war, können Sie diese ohne Strafverteidiger durchführen.

Am besten zwei Anwälte beauftragen

Aber wenn Ihnen viele Steuersenkungen vorgeworfen werden und Sie wie geplant gehandelt haben, sollten Sie sich sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht gut beraten lassen. Dies kann durch Berater erfolgen, die Straf- und Steueranwälte sind. Wenn Sie das erforderliche Gewicht haben, sollten man zwei Berater beauftragen. Die Anwälte sind auf strafrechtlicher Seite Fachanwälte für Strafrecht und auf steuerrechtlicher Seite Steueranwälte oder Steuerberater. Suchen Sie einen Anwalt dann schauen Sie gerne mal hier nach.

Der Trend zur Strafverschärfung im Strafgesetzbuch setzt sich fort

Ein Beispiel ist, dass Finanzbehörden, damit begonnen haben, sogenannte Steuerhinterziehungssätze durchzusetzen, wenn diese aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen absichtlich zu niedrig angesetzt wurden. Trotz des hohen Zinssatzes (6 % pro Jahr) sind die Auswirkungen dieser Änderungen in der Verwaltungspraxis unbedeutend, bestätigen jedoch den Trend zur Verschärfung der Strafen für Steuerhinterziehung.

Besonders schwere Fälle gab es bis 2008 nur, wenn Täter im eigenen Interesse handelten und erhebliche Steuersenkungen oder unfaire Steuervorteile erlangten. Ein Mensch, der sich in seinem Handeln von einem Streben in besonders ungünstigem Maße zum eigenen Wohl leiten ließ, handelte höchst egoistisch im Sinne der Anforderungen der Zeit. Ist aber ein „großflächiger Täuschungsbau“, wenn er sich deutlich von dem als durchschnittliche Häufigkeit noch auftretenden Verkürzungsgrad abhebt. Dies wurde in der Regel erst bei Beträgen über 500.000 EUR angenommen.


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