So läuft eine Scheidung ab

Scheidung einreichen
Die Ehe ist ein Bund fürs Leben. Das ist ein Ausspruch, den jeder kennt. Doch auch, wenn man sich vor dem Standesamt die ewige Treue schwört, hält nicht jede Ehe wirklich bis ans Lebensende. Viele Ehen werden jedes Jahr geschieden, wenn die Ehe einfach nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Dafür gibt es natürlich diverse Gründe, doch das Ergebnis ist am Ende immer die Scheidung. Da stellt sich natürlich für einige Menschen die Frage, die sich gerade in einer gescheiterten Ehe befinden, wie eine Scheidung überhaupt abläuft und was es dabei zu beachten gibt. Nun ja, diese Frage ist durchaus berechtigt, denn eine Scheidung ist nichts, was man mal eben zwischendurch beiläufig erledigen kann.

Den Weg zur Scheidung begehen

Die Ehe ist gescheitert, die Scheidung steht nun an. Doch was muss in diesem Fall überhaupt unternommen werden, damit es zu einer Scheidung kommt? Zunächst einmal ist es wichtig, dass man sich wirklich sicher ist, dass die Ehe gescheitert ist. Auch der Gesetzgeber hat das so festgeschrieben, weswegen vor einer Scheidung ein Trennungsjahr erforderlich ist. Zwar gibt es davon Ausnahmen für sogenannte Härtefallscheidungen, doch in der Regel ist das Trennungsjahr die erste Hürde, die man auf dem Weg zur Scheidung überwinden muss. Ist das Jahr der Trennung abgeschlossen, so kann man die Scheidung einreichen. Dafür ist es erforderlich, einen Anwalt aufzusuchen, der einen bei der Scheidung vertritt. Dieser wird dann die Scheidung einreichen, also den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Damit beginnt dann der Weg der Scheidung, wobei diese dann verschieden verlaufen kann.

Nach dem Scheidungsantrag geht es noch weiter!

Ist der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingegangen, so wird dieser dem anderen Ehepartner zugestellt. In diesem Fall ist es gut, wenn der andere Ehepartner auch mit der Scheidung einverstanden ist. Denn nur wenn er zustimmt, kann das Verfahren auch weitergehen. Lehnt der andere Ehepartner die Scheidung ab, so besteht in der Regel erst nach drei Jahren die Möglichkeit, dass die Ehe dann geschieden wird. In diesem Fall kommt es dann zwar auch zu einer Scheidung, aber der Weg dorthin ist natürlich deutlich länger. Hat der andere Ehepartner in die Scheidung eingewilligt, so wird zunächst der Versorgungsausgleich geregelt. Dafür müssen lediglich Formulare ausgefüllt und dem Gericht zugesendet werden. Natürlich ist der eingeschaltete Anwalt dabei behilflich und kann das ebenfalls regeln. Erst nachdem diese Unterlagen beim Gericht eingegangen sind, wird vom Familiengericht ein Scheidungstermin festgelegt. Zusätzliche Informationen

Das passiert beim Scheidungstermin

Hat man endlich einen Scheidungstermin vom Familiengericht erhalten, so ist der Weg bis zur Scheidung nicht mehr weit. Normalerweise dauert der eigentliche Termin vor Gericht auch nicht lange, wenn sich beide Eheleute wirklich einig sind und alles geklärt ist. Der zuständige Scheidungsrichter wird dann schnell das Urteil verkünden, dass die Ehe nun geschieden ist und natürlich auch das schriftliche Urteil mitsamt der Scheidungsurkunde den beiden dann ehemaligen Ehepartnern zusenden. Die Ehe ist damit dann auch rechtskräftig geschieden und die damit nicht mehr existent. Hier gibt es weitere Informationen.